Nachfolgend haben wir einige Informationen zur Unionsmarke/ Unionsmarkenanmeldung zusammengestellt. Wenn Sie es lieber unkompliziert mögen rufen Sie uns einfach an unter 0221 29780954 und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Unionsmarke
- Was bei der Unionsmarkenanmeldung zu beachten ist
- Online-Anmeldung der Unionsmarke
- Unionsmarke – die Kosten
- Unionsmarke – Eintragung
- Unionsmarke – Widerspruch
- Benutzungszwang der Unionsmarke
- Unionsmarke – die Nachteile
- Unionsmarke als IR-Marke
- Wir für Sie – kostenfreie Erstberatung
Grundlagen der Unionsmarke
Die Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) ist in der UMV (Unionsmarkenverordnung), der DVUM (Delegierte Verordnung über die Unionsmarke) und der Unionsmarkendurchführungsverordnung geregelt. Es handelt sich um harmonisierte Regelungen welche für alle EU-Länder gelten. Die Unionsmarke bietet Schutz für alle EU-Länder und bietet von daher einen günstigen EU-weiten Markenschutz.
Die Unionsmarke ist die Marke der europäischen Union und gilt für alle EU-Länder.
Unionsmarke – Was bei der Markenanmeldung zu beachten ist
Auch bei der Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke) sollte wie bei einer deutschen Markenanmeldung stets eine Markenrecherche in Form einer Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Da die Unionsmarke für alle EU-Länder gilt, ist grundsätzlich eine Recherche auch in allen nationalen Markenregistern aller EU-Länder erforderlich.
Die gewünschte Marke muss die erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen. Dies bedeutet, dass das angemeldete Zeichen im Zusammenhang mit den anzumeldenden Waren/ Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreibend ist.
Besonders zu achten ist auch bei der Unionsmarkenanmeldung auf die richtige Wiedergabe der Marke. Nachträgliche Änderungen bei dem Zeichen sind nicht möglich, hier wäre eine neue Unionsmarkenanmeldung erforderlich. Besonders relevant ist die konkrete Zeichenform für die rechtserhaltende Benutzung und im Rahmen eines Verletzungsverfahrens.
Bei der Anmeldung der Unionsmarke ist anzugeben, für welche Waren bzw. Dienstleistungen die Eintragung erfolgen soll. Die Grundgebühr für eine Unionsmarkenanmeldung beinhaltet die Anmeldung für insgesamt 1 Klasse. Auch hier ist eine nachträgliche Erweiterung des Waren-/ Dienstleistungsverzeichnisses nicht möglich. Hierfür wäre die Anmeldung einer neuen, zusätzlichen Marke notwendig.
Online-Anmeldung der Unionsmarke
Das EUIPO bietet die Möglichkeit, die Unionsmarke online anzumelden.
Online-Anmeldung Unionsmarke über EUIPO
Wir verzichten an dieser Stelle auf ein Online-Formular für eine Anmeldung, da unsere Tätigkeit in einer anwaltlichen Beratung sehen. Hierzu gehört es nach unserem Verständnis, dass wir Sie umfassend beraten zur Auwahl der Markenform/ Markenbezeichnung und der richtigen Waren/ Dienstleistungen. Zudem beraten wir zu erforderlichen Markenrecherchen und zur Schutzfähigkeit und erarbeiten gegebenenfalls eine Markenstrategie. Wenn der Entschluss zur Markenanmeldung mit allen dazugehörigen Details gefallen ist, bietet das Formular des EUIPO eine hervorragende Möglichkeit zur Markenanmeldung.
Was kostet die Unionsmarke
Die amtlichen Kosten des EUIPO (früher Harmonisierungsamt) für die Anmeldung einer Unionsmarke schlüsseln sich bei einer elektronischen Anmeldung wie folgt auf:
Anmeldegebühr inkl. 1 Klasse: 850,00 EUR
Klassengebühr für die zweite Klasse: 50,00 EUR
Klassengebühr für jede Klasse ab der dritten Klasse: 150,00 EUR
Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kommen weitere Kosten hinzu.
Unionsmarke – die Eintragung
Vor Eintragung der Marke prüft das EUIPO die Eintragungsvoraussetzungen. Hat das Amt keine Beanstandungen, wurde die Anmeldung veröffentlicht, hiermit beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist zu laufen. Wird binnen der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt, wird die Unionsmarke eingetragen.
Unionsmarke und der Widerspruch
Wird gegen die Anmeldung der Marke Widerspruch eingelegt, wird ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Vorgelagert ist eine Cooling Off Phase, binnen welcher sich die Parteien über den Widerspruch einigen können. Kosten werden in der cooling off Phase nicht umgelegt, die Widerspruchsgebühr wird im Falle einer Beendigung des Widerspruchsverfahrens innerhalb der cooling off Phase erstattet.
Es gilt zu beachten, dass ein einziger erfolgreicher Widerspruch die gesamte Unionsmarke zu Fall bringen kann. Allerdings kann die Marke dann in in nationale Auslandsanmeldungen umgewandelt werden, was jedoch mit nicht unerheblichen weiteren Kosten verbunden ist. Lesen Sie mehr zur Umwandlung einer Unionsmarke.
Benutzungszwang der Unionsmarke
Eine Unionsmarke muss vor Ablauf der Benutzungsschonfrist von 5 Jahren rechtserhaltend benutzt werden. Bei nicht rechtserhaltender Benutzung kann die Marke auf Antrag gelöscht werden. Ein Antrag auf Löschung kann durch Dritte eingereicht werden. Im Widerspruchsverfahren kann sich zudem der Widerspruchsgegner auf die Einrede mangelnder Benutzung berufen.
Nachteile der Unionsmarke
Da die europäische Marke für alle EU-Länder gilt, ist die Angriffsfläche sehr groß. Inhaber älterer Marken oder geeigneter anderer Kennzeichen können durch einen Widerspruch die gesamte Unionsmarke zu Fall bringen. Da nicht alle relevanten Marken und Kennzeichenrechte innerhalb der europäischen Union vollständig und zuverlässig recherchiert werden können (insbesondere nationale nicht eingetragene Auslandsmarken können nicht recherchiert werden), muss auch noch nach Jahren der Eintragung mit Löschungsverfahren gerechnet werden. Dieses Problem sollte bereits bei der Anmeldestrategie berücksichtigt werden.
Anmeldung der Unionsmarke über das IR-Markensystem
Die Unionsmarke kann auch über das IR-Markensystem im Rahmen einer IR-Markenanmeldung angemeldet werden. Erforderlich ist hierfür eine deutsche Basismarke, welche dann über das IR-Markensystem auf die Europäische Union ausgedehnt werden kann.
Unionsmarke anmelden – Wir für Sie
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