Ältere Marken-/ Kennzeichenrechte dürfen durch den neuen Firmennamen nicht verletzt werden.
Marken, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen
Nicht nur Marken, sondern auch Unternehmenskennzeichen können dem neu gewählten Firmennamen entgegenstehen. Dies ist dann der Fall, wenn ereits für eine identische oder gleiche Branche oder für identische oder ähnliche Dienstleistungen ein älteres Kennzeichenrecht oder Markenrecht besteht. Konkret bedeutet das: im Handelsregister eingetragene aber auch nicht eingetragene – Firmennamen sind zu prüfen.
Darüber hinaus sind auch die bereits angemeldeten und eingetragenen Marken der betroffenen Markenbestände zu prüfen.