Sie brauchen einen internationalen Markenschutz, um Ihr Unternehmen gegen Nachahmer auch im Ausland zu schützen? Dann ist eine sogenannte IR-Marke eine gute Option für Sie.
Was ist eine IR-Marke?
Die IR-Marke ist eine eigene Markenform. Sie wird in ein internationales Register eingetragen, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – OMPI) geführt wird. Zahlreiche Länder haben sich zusammengetan und über das Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen einen internationalen Markenschutz geschaffen.
Wie bekommt man eine IR-Marke?
Voraussetzung für einen Schutz einer IR-Marke ist eine bereits eingetragene Basismarke. Basismarke können z.B. eine Deutsche Marke oder auch eine Unionsmarke sein. Der Schutz der Basismarke wird dann über das IR-Markensystem auf weitere Länder ausgedehnt. Derzeit kann für über 100 Länder ein Markenschutz erlangt werden. Es ist also nahezu ein weltweiter Markenschutz möglich. Bei der Wahl der Basismarke ist zu bedenken, dass der Schutz der IR-Marke in den ersten 5 Jahren von dem Bestand der Basismarke abhängt. Würde die Basismarke inerhalb der ersten 5 Jahre gelöscht werden, hätte das auch eine Löschung der IR-Marke zur Folge. Es ist daher zu überlegen,ob z.B. eine Unionsmarke als Basismarke sinnvoll ist, da die Unionsmarke mit den 28 EU-Ländern eine sehr große Angriffsfläche bildet und auch noch nach jahren der Registrierung auf dem Weg eines Löschungsverfahrens angegriffen werden kann. Vor der Anmeldung einer internationalen marke ist grundsätzlich eine Markenrecherche durchzuführen.
Eintragungsbesonderheiten einer IR-Marke
Grundsätzlich erfolgt die internationale Registrierung mit dem Datum, an dem der Antrag auf internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für die internationale Registrierung den Zeitrang oder die Priorität der deutschen Marke in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag auf internationale Registrierung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der deutschen Marke beim Deutschen Markenamt eingereicht wird.
Was kostet eine IR-Marke?
Sofern Sie noch keine (geeignete) Basismarke haben, wäre eine solche anzumelden. Für eine deutsche Marke fallen beispielsweise bei einer Anmeldung in bis zu 3 Klassen 290,00 EUR (bei elektronischer Anmeldung) an. Für jede weitere Klasse kommen weitere 100 EUR hinzu. Zudem ist zu überlegen, die Anmeldung beschleunigt vorzunehmen, die Gebühr hierfür beläuft sich auf 200,00 EUR.
Der Antrag auf internationale Registrierung ist bei dem Markenbüro der Basismarke einzureichen, welche hierfür eine Gebühr berechnet. Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet beispielsweise eine Weiterleitungsgebühr in Höhe von 180,00 EUR.
Die Kosten für die internationale Schutzausdehnung wird individuell in Abhängigkeit derzu schützenden Länder in Schweitzer Franken berechnet. Die Grundgebühr für eine schwarz/weiße Anmeldung betragen 653 Schweizer Franken, bei einer Farbmarke sind es 903 Schweizer Franken. Die weiteren Gebühren sind abhängig von den zu schützenden Ländern. Die amtlichen Kosten der WIPO für eine Markenanmeldung können Sie unter dem nachfolgenden Link bei der WIPO selbst berechnen: WIPO fee calculator.
Beispielrechnung der Kosten für die WIPO für eine Schutzausdehnung einer deutschen Wortmarke auf die EU, Schweiz und USA für 1 Klasse:
Grundgebühr: 653,00 CHF
Complementary fee für die Schweiz: 100,00 CHF
EU
Individuelle Gebühr: 897,00 EUR
USA
Individuelle Gebühr: 388,00 CHF
Insgesamt: 2038,00 CHF
Zu beachten ist noch, dass jedes Land die Anmeldung durch das eigene Markenamt prüft und es hierdurch zu unterschiedlichen Beanstandungen/ vorläufigen Schutzversagungen (profisional refusal) kommen kann.
Unser Honorar:
Wenn wir für Sie eine Anmeldung vornehmen, berechnen wir hierfür je nach Tätigkeit ein Pauschalhonorar. Die Bearbeitung von Beanstandungen wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Unser Ablauf einer internationalen Markenanmeldung:
Zunächst prüfen wir bzw. stimmen uns mit Ihnen ab, ob Sie bereits über eine geeignete Basismarke verfügen. Haben Sie noch keine oder keine geeignete Basismarke, führen wir für Sie gegebenenfalls eine Markenrecherche durch um zu prüfen, ob die Wunschbezeichnung bzw. das zu schützende Zeichen gegen ältere Rechte Dritte verstößt. Wichtig hierbei: Da ein internationaler Markenschutz beantragt werden soll, müssen auch die betroffenen Länder von der Recherche mit umfasst sein.
Werden bei der Markenrecherche keine relevanten Rechte Dritter ermittelt, melden wir für Sie die Basismarke an. Anschließend nach Eintragung der Basismarke bringen wir die internationale Markenanmeldung aus.
Wurde eine deutsche Marke ausgewählt, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag zunächst auf verschiedene Formalitäten und leitet dann den Antrag an die WIPO weiter.
Anschließend prüfen die einzelnen Länder die Anmeldung auf eventuelle Schutzhindernisse. Einige Länder prüfen sogar, ob die angemeldete internationale Registrierung gegen bereits eingetragene Marken verstößt.
Im Falle von Beanstandungen kümmern wir uns entweder selbst um die Beanstandung oder führen für Sie die Kommunikation mit einem Auslandsvertreter.
Die Marke wird dann, sofern keine beanstandungen vorliegen oder alle Beanstandungen ausgeräumt werden konnten, für die angemeldeten Länder eingetragen. Es ist denkbar, dass ein Schutz für einzelne Länder zurückgewiesen wird. Der Schutz der IR-Marke besteht dann für die Länder, für welche der Schutz bestätigt wurde.
Gerne stehen wir für eine Beratung oder internationale markenregistrierung zur Verfügung. Sie können unshierzu einfach anrufen. Oder schicken Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Für eine kostenfreie Erstberatung nutzen Sie dieses Formular.