Verwechslungsgefahr zwischen Unico und Unicor
Zwischen den Zeichen Unico und Unicor besteht eine hochfradige klangliche Zeichenähnlichkeit. Dies hat das Bundespanentgericht mit Beschluss vom 20.05.2019 (Az. 26 W (pat) 31/16) festgestellt.
Erfolgreicher Widerspruch gegen die Marke “UNICO besessen” aus der Marke “UNICOR”.
Gegen die Wortbildmarke “UNICO besessen”, welche angemeldet wurde für Waren der Klassen 20 (Möbel, Stühle) und 35 (Dienstleistungen Einzelhandel und Großhandel) wurde Widerspruch eingelegt aus der Marke “UNICOR”. Die Widerspruchsmarke ist eingetragen für Waren der Klassen 20 (Möbel) und 21 (Glaswaren, Porzellan). Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte eine Verwechslungsgefahr verneint. Die hiergegen erhobene Beschwerde war erfolgreich. Das Bundespatentgericht hat dem Widerspruch stattgegeben und die Löschung der Marke “UNICO besessen” angeordnet.
Zur Begründung hat das Bundespatantgericht folgende ausgeführt:
Die Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit im (Schrift-)Bild, im Klang und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht wirken können. Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (EuGH GRUR 2007, 700 Rdnr. 35 – Limoncello/LIMONCHELO; BGH GRUR 2016, 382 Rdnr. 37 – BioGourmet).
Das Bundespatentgericht hat vorliegend eine hohe klangliche Ähnlichkeit bejaht. Denn phonetisch werde der Gesamteindruck der jüngeren Wort-/Bildmarke “UNICO besessen” durch den Bestandteil “unico” geprägt. Klanglich stehen sich daher „unico“ und „UNICOR“ gegenüber, bei denen die Übereinstimmungen derart überwiegen, dass eine weit überdurchschnittliche Ähnlichkeit festzustellen sei.
Hinsichtlich der sich gegenüberstehenden Waren hat das Bundespatentgericht eine durchschnittliche Ähnlichkeit bejaht. Aufgrund der festgestellten hohen Zeichenähnlichkeit und der durchschnittlichen Warenähnlichkeit wurde eine Verwechslungsgefahr bejaht.
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