Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung
Hohe Kollisionsgefahr bei Unionsmarkenanmeldung
Meldet man eine Unionsmarke an, muss man sich darüber bewusst sein, dass das Risiko einer Kollision mit älteren Kennzeichenrechten Dritter recht hoch ist. Da die Unionsmarke für alle 28 EU-Länder Schutz entfaltet, sind auch die Kennzeichenrechte aller EU-Länder betroffen. Daher bietet die Unionsmarke eine große Angriffsfläche. Nicht nur die in den 28 EU-Ländern eingetragenen und angemeldeten nationalen Marken können einer Unionsmarkenanmeldung entgegenstehen. Auch nicht eingetragene Marken sowie ausländische eingetragene und nicht eingetragene Unternehmenskennzeichenrechte sind relevant.
Hier liegt bereits das erste große Problem: Nicht eingetragene Kennzeichenrechte lassen sich nicht zuverlässig recherchieren. Das bedeutet, dass selbst bei einer zuvor sorgfältig durchgeführten Markenrecherche das Risiko einer Kollision mit älteren Kennzeichenrechten Dritter nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
Bei erfolgreichem Widerspruch wird die gesamte Unionsmarke zurückgewiesen
Inhaber älterer Rechte können binnen 3 Monaten ab Veröffentlichung der Unionsmarkeanmeldung Widerspruch gegen die Unionsmarkenanmeldung einlegen. Die Unionsmarke wird nicht eingetragen, wenn ein älteres Recht gem. Art. 8 Gemeinschaftsmarkenanmeldung besteht. Als älteres Recht gelten ältere Marken (nationale Marken, Unionsmarken, IR-Marken) sowie nicht eingetragene Marke oder sonstige im geschäftlichen Verkehr benutzte Kennzeichenrechte von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung.
Hat ein Widerspruch gegen die Unionsmarkenanmeldung Erfolg, wird die Unionsmarke insgesamt zurückgewiesen.
Löschungsverfahren gegen eingetragene Unionsmarke
Eine Unionsmarke kann neben einem Widerspruch auch noch nach Eintragung und damit auch nach Ablauf einer Widerspruchsfrist mit einem Löschungsverfahren angegriffen werden.
Ein Löschungsverfahren kann ebenso wie ein Widerspruch auf ältere Marken (nationale Marken, Unionsmarken, IR-Marken) sowie nicht eingetragene Marke oder sonstige im geschäftlichen Verkehr benutzte Kennzeichenrechte von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung gestützt werden.
Dies bedeutet, dass auch noch Jahre nach Eintragung der Unionsmarke ein Löschungsverfahren durchgeführt werden kann und eine Löschung der Unionsmarke die Folge sein kann.
Umwandlung der Unionsmarkenanmeldung in nationale Auslandsanmeldungen oder IR-Marken
Ist die Unionsmarke aufgrund eines Widerspruchs zurückgewiesen oder eine bereits eingetragene Unionsmarke aufgrund eines Löschungsverfahrens gelöscht worden, kann die Unionsmarkeanmeldung umgewandelt werden. Und zwar kann eine Umwandlung entweder in nationale Auslandsanmeldungen erfolgen. Wurde die Unionsmarke allerdings über das IR-Markensystem angemeldet, kann eine Umwandlung im Rahmen des IR-Markensystems erfolgen.
Umwandlung bei direkter Anmeldung der Unionsmarke über das EUIPO
Grundsätzlich kommt eine Umwandlung in nationale Auslandsmarken in Betracht. Dies ist regelmäßig mit sehr hohen Kosten verbunden, da für fast jedes Land ein Auslandsvertreter hinzugezogen werden muss und für jedes Land nationale Anmeldegebühren entstehen.
Umwandlung bei voriger Anmeldung der Unionsmarke über das IR-Markensystem
Ist die Unionsmarke im Rahmen einer Schutzausdehnung über das Madrider Markenabkommen oder das Protokoll zum Madrider Markenabkomen (IR-Marke) angemeldet worden, kann die Unionsmarke über das IR-Markensystem auf die jeweiligen Länder ausgedehnt werden. Dieser Weg ist in den meisten Fällen günstiger als der Weg über die nationalen Markenanmeldungen im Ausland.
Unsere Empfehlung: Überlegen Sie bei der Planung Ihres Internationalen Markenschutzes sorgfältig, ob für Sie die Anmeldung einer Unionsmarke über das IR-Markensystem Sinn macht.
Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns hierfür gerne an oder schicken Sie un seine unverbindliche Anfrage per E-Mail. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.
Nichtigkeitsverfahren gegen Unionswortbildmarke “WKU WORL KICKBOXING AND KARATE UNION” aufgrund Unionswortmarken “WKA”
Zwischen der Unionswortbildmarke “WKU WORL KICKBOXING AND KARATE UNION” und der Unionsmarke “WKA” besteht Verwechslungsgefahr, hat das Europäische Gericht (EuG) mit Urteil vom 20.06.2019 (Az. T-390/18) entschieden.
Markenlöschung der Unionsmarke nach 6 Jahren
Mit dem Verfahren wurde eine seit 2013 eingetragene Unionsmarke angegriffen und gelöscht.
Die angegriffene Unionsmarke “WKU WORL KICKBOXING AND KARATE UNION” wurde am 27.03.2013 als Unionsbildmarke für Waren/ Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 41 eingetragen. Am 11.12.2015 wurde ein Nichtigkeitsantrag vom Inhaber zweier Wortmarken “WKA”, eine eingetragen am 17.Oktober 2000 und die zweite eingetragen am 13. Juli 2010 gestellt. Beide Widerspruchsmarken sind für die Waren/ Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 41 eingetragen.
Die Nichtigkeitsabteilung hat den Antrag zunächst zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde war erfolgreich. Die Beschwerdekammer hat eine Verwechslungsgefahr bejaht. Die hiergegen gerichtete Klage beim EuG wurde zurückgewiesen.
Das EuG hat hierzu ausgeführt, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen, in visueller und phonetischer Hinsicht ähnlich seien. Der dominierende Bestandteil der angegriffenen Marke und der einzige Bestandteil der älteren Marken dürften grundsätzlich wie die Folge der Buchstaben, aus denen sie bestehen, in drei Silben ausgesprochen werden: „w“ „k“ „u“ (angegriffene Marke) bzw. „w“ „k“ „a“ (ältere Marken). Der dominierende Bestandteil der angegriffenen Marke und der einzige Bestandteil der älteren Marke unterscheiden sich allein in der Aussprache der letzten Silbe. Auch wenn sich die konkrete Aussprache der Vokale „u“ und „a“ nach den Ausspracheregeln der verschiedenen Sprachen der Union richtet, mache der Kläger zu Recht geltend, dass sich die Silben „u“ und „a“ phonetisch unterscheiden. Dieser Unterschied sei aber nicht bedeutend genug, um die aufgrund der phonetischen Übereinstimmung in den ersten beiden Buchstaben „w“ und „k“ in der gesamten Union bestehende phonetische Ähnlichkeit der Elemente „wku“ und „wka“ auszugleichen.
Der Anfangsteil von Wörtern sei grundsätzlich prägend
Denn der Verbraucher messe dem Anfangsteil von Wörtern regelmäßig größere Bedeutung bei und der Durchschnittsverbraucher habe nur selten die Möglichkeit, die verschiedenen Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen. Er müsse sich auf das unvollkommene klangliche Bild verlassen, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat.