IT-Recht/ EDV-Recht/ Softwarerecht/ Vertragsrecht
Der Begriff IT-Recht steht für Informationstechnologierecht. Hierzu gehören diverse Gebiete wie z.B. das Vertragsrecht der Informationstechnologien bzw. Softwarevertragsrecht, das TK-Recht oder das Recht des elektronischen Rechtsverkehrs.Einschlägig sind Teilbereiche aus allen Hauptrechtsgebieten einschließlich von Spezialrechtsgebieten. So kommen z.B. im Vertragsrecht diverse Rechtsgebiete zur Anwendung, wie z.B. das Urheberrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht oder Datenschutzrecht.
Wichtig ist
Was können wir für Sie tun?
Wir stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen zur Verfügung bei der Erstellung von:
» Software-Lizenzverträgen
» Software-Erstellungsverträgen
» Software-Kaufverträgen
» Verträge mit Softwareentwicklern
» Quellcode-Hinterlegungsverträgen
» Projektverträgen
» OEM-Verträgen
» Service-Partner-Verträgen
» Wartungsverträgen
» Geheimhaltungsvereinbarungen
» Datenschutzvereinbarungen
Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
Wir vertreten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, etwa im Streit über eine Softwareentwicklung, Softwareinstallation, Hardwareinstallation, Software- oder Hardwarewartung.