Ein Firmenname darf nicht über die Herkunft, die Größe der sonstige Eigenschaften des Geschäftsbetriebs täuschen.
In Betracht kommen beispielsweise
- irreführende geografische Angaben
- Irreführung über die Unternehmensgröße (Deutsche Ärztefortbildung GmbH)
- Irreführung über wissenschaftlichen Bezug und öffentliche Trägerschaft (Institut)
- Irreführung über das Unternehmensnetzwerk (Group oder Gruppe)
Beispiele für irreführende Firmennamen:
Die Bezeichnung Deutsche Ausstellungsgesellschaft mbH wurde als irreführend eingestuft mit der Begründung, es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, es handele sich um ein Unternehmen, welches das Messe oder Ausstellungsgeschehen in Deutschland prägt.
Die Verwendung der Bezeichnung Akademie, akademisch und/oder Business Akademie ist irreführend i.S. des § 3 UWG, sofern die vom Verwender vermittelten Studieninhalte weder öffentlich-rechtlich geregelt sind oder sich an entsprechenden Regelungen orientieren.
Wird der Begriff “Zentrum” kann irreführend sein, da dieser Begriff nach seinem ursprünglichen Sinn einen Hinweis auf die besondere Größe und Bedeutung darstellt. Der angesprochene Verbraucher erwarte daher, dass das beworbene Unternehmen im vorgenannten Sinn deutlich über dem Durchschnitt gleichartiger Betriebe herausragt.