DPMA – Deutsches Patent und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (abgekürzt DPMA) ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Es hat seinen Hauptsitz in München und weitere Außenstellen in Jena und Berlin. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Patentgesetz unter § 26 PatentG.
Die Aufgabe des DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist zuständig für die Erteilung von Marken, Designs, Gebrauchsmustern und Patenten. Außerdem bietet das DPMA Informationen zu bereits bestehenden gewerblichen Schutzrechten.
Recherchedatenbanken des DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet mit dem DPMA-Register eine amtliche Publikations- und Registerdatenbank, hier werden die gesetzlichen Veröffentlichungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Registerdaten zur Verfügung gestellt. Über die Registerdatenbank können angemeldete und eingetragene Patente und Gebrauchsmuster, angemeldete und eingetragene Marken sowie veröffentlichte Designs recherchiert werden. Mehr zur Markenrecherche.
Anschrift DPMA München: Zweibrückenstraße 12, 80331 München
Anschrift DPMA Jena: Goethestraße 1 07743 Jena
Latest Posts
Werbeagenturvertrag – intelligentes und effektives Vertragsmanagement
Verträge mit Werbeagenturen können verschiedenen Vertragstypen zugeordnet werden. Für den klassischen Werbeagenturvertrag stehen sich der Dienstvertrag und...
Beanstandung einer Markenanmeldung
Nicht selten werden Markenanmeldungen vom zuständigen Markenamt beanstandet. Markenbeanstandungen gibt es beispielsweise mit folgenden Begründungen:...