Unsere Kompetenz im IT-Recht und Softwarerecht
Das IT-Recht
IT-Recht steht als Kurzform für Informationstechnologierecht. Als ähnliche Begriffe werden auch verwendet Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht.
Verträge mit Bezug zum IT-Recht sind mittlerweile für fast jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung, da jedes Unternehmen auf IT-Leistungen angwiesen ist. Sei es bei der IT-Beschaffung oder bei der Lieferung von IT-Dienstleistungen. IT-Leistungen weisen rechtliche Bezugspunkte zu klassischen Rechtsgebieten wie den Regelungen zum Werkvertrag, dem Dienstvertrag oder dem Mietvertrag auf. Daneben sind aber auch andere Rechtsgebiete zu beachten, wie etwa das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht. Bei anderen Bereichen des e-commerce kommt es z.B. bei domainrechtlichen Fragen auf das Kennzeichenrecht/ Markenrecht einschließlich Namensrecht an, auch wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sind zu beachten.
Rechtsprozesse im IT-Recht sind manchmal unvermeidlich. Kommt es zum Streit, weil IT-Projekte gescheitert sind oder unüberwindbare Divergenzen zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer aufgetreten sind, müssen die vertraglichen Ansprüche vom Gericht geklärt werden. Solche verfahren sind nicht einfach zu führen. Zum einen muss sich das Gericht mit technischen Fragen auseinandersetzen, was oftmals aufgrund des erforderlichen Grundverständnisses zu Problemen führt. Außerdem müssen in vielen Fällen aufwändige Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auch dies führt oftmals zu Problemen, da die Begutachtung z.B. bei hochtechnischen und komplizierten Fragen sehr schwierig ist und ein hohes technisches Verständnis beim Sachverständigen voraussetzt. Hierbei ist es enoprm wichtig, das der Rechtsvertreter die technischen Probleme versteht, um Missverständnisse aufklären zu können.
Anwalt IT Recht – Was uns auszeichnet als IT Recht Kanzlei
Als IT Recht Kanzlei setzen wir auf ein rechtliches und technisches Grundverständnis im Zusammenhang mit IT-Leistungen. Denn bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten kommt es nicht nur auf die notwendigen Rechtskenntnisse an, sondern auch auf das technische Verständnis von IT-Leistungen.Wir stellen unseren mandanten hierzu die notwendigen Fragen um für unsere Mandanten die besten Ergebnisse zu erzielen. Wenn es sein muss setzen wir uns auch mit Ihren Technikern/ Programmierern zusammen und führen eine eigene Bewertung der technischen Probleme durch. Höchste Priorität hat für uns immer die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Was wir für Sie als IT Recht Kanzlei in den Bereichen IT und Datenschutz tun können:
- vertragliche Betreuung von IT-Projekten, sowohl bei der Beschaffung als auch der Erbringung von IT-Leistungen. Hierbei beraten wir zu den für Sie vorteilhaftesten Vertragstypen. Wichtig ist z.B. die Einordnung des Vertragstyps als Dienstvertrag oder Werkvertrag, da hiervon viele wichtige Fragen wie z.B. die der Gewährleistung oder einer Rückabwicklung eines IT-Projektes abhängig sind.
- wichtige Themen im Zusammenhang mit IT Recht und Vertragsgestaltung sind
- Projektverträge
- Application Software Providing, Software as a service
- Software Implementierung und Software Entwicklung
- Scrum, agile Softwareentwicklung
- Softwarepflege und Wartung von Hardware
- Lizenzverträge
- Hinterlegung von Software-Quellcode
- Datenschutz
- Software Medizinprodukt
- EVB IT-Verträge
- Rechtsberatung und Vertretung im Zusammenhang mit e-commerce
- Rechtsberatung und Vertretung im Zusammenhang mit Domainrecht
- Beratung im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen, DS GVO
- Beratung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Software
- Erstellung abmahnsicherer AGB´s im Bereich ecommerce
- Erstellung von Datenschutzerklärungen im Bereich ecommerce
- Erstellung von Richtlinien für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und Hardware durch Arbeitnehmer
- Wir führen für Sie Verhandlungen bei der Eskalation von IT-Projekten
- Hilfe bei Abmahnungen
- Wir führen für Sie Gerichtsverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Leistungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen,
- einstweiliger Rechtsschutz bei dringenden Rechtsverletzungen (einstweilige Verfügung)
- Sicherung bei Urheberrechtsverletzungen durch Softwarepiraterie, Besichtigung von Software
Ihre IT Recht Kanzlei – Heymel Anwaltskanzlei
Gerne beraten und vertreten wir Sie in den Bereichen des IT-Rechts und Datenschutz. Sie können uns hierzu unverbindlich anrufen oder eine schriftliche Anfrage über das Kontaktformular oder per e-mail (kanzlei@heymel.eu) zuschicken. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.