Anwalt Vertragsrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertragserstellung/ Vertragsprüfung und Führung von Verhandlungen stehen wir Ihnen im Vertragsrecht zur Verfügung.
Das Zivil- und Vertragrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Ein Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Mit dem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt. Meistens betrifft ein Vertrag nicht nur ein Rechtsgebiet, sondern unterschiedliche Fachgebiete.
So regelt beispielsweise ein Werbeagenturvertrag die klassischen Rechte und Pflichten eines Dienstvertrags oder Werkvertrags. Bei Werbeagenturverträgen findet man oft gemischte Verträge, welche sowohl werkvertragliche als auch dienstvertragliche Regelungen enthalten. Daneben können aber auch andere Rechtsgebiete betroffen sein, wie beispielsweise das Urheberrecht oder der Datenschutz (DSGVO). Auch ein Softwareerstellungsvertrag kann beispielsweise Regelungen des Werkvertrags oder Dienstvertrags enthalten. In manchen Fällen können Softwareverträge aber auch dem Mietrecht (z.B. Software as a Service) unterworfen sein. Die Abgrenzung zwischen den anwendbaren Vertragsformen (Werkvertrag/ Dienstvertrag) ist oftmals nicht einfach. Die Rechtsfolgen der unterschiedlichen Vertragsformen können jedoch gravierend sein. Ist ein Vertrag nachteilig oder gar fehlerhaft, kann dies zu erheblichen finanziellen oder wirtschaftlichen Verlusten führen. Als Anwalt für Vertragsrecht vertreten wir Ihre Interessen und schützen Sie vor Fehlern.
Mit unseren anwaltlichen Schwerpunkten stehen wir für eine zuverlässige Beratung in den Bereichen des Vertragsrechts.
Anwalt Vertragsrecht – unsere Leistungen im Bereich für Businesskunden
- Vertragserstellung
- Vertragsprüfung
- Vertragsverhandlung
- Durchsetzung vertraglicher Rechte/ Pflichten
- Softwareverträge/ EVB-IT-Verträge
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Markenlizenzvertrag
Wir erstellen und prüfen einzelvertraglich ausgehandelte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Internationales Vertragsrecht
Im internationalen Rechtsverkehr sind Verträge mit Auslandsbezug hinsichtlich der Rechtsfolgen oft sehr komplex und schwierig. Hier ist es wichtig, bereits bei Vertragsschluss darauf zu achten, welches Recht zur Anwendung kommen soll und in welchem Land beispielsweise der Gerichtsstand für eine rechtliche Auseinandersetzung ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Rechte oder auch Forderungen im Ausland oftmals nur schwer geltend bzw. eingefordert werden können. Wir beraten und vertreten zu allen Fragen mit Bezug auf deutsches Recht. Soll ausländisches Recht zur Anendung kommen, prüfen wir zusammen mit Kooperationsanwälten im Ausland die Praktikabilität und Umsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen.
Wir für Sie – kostenfreie Erstberatung
Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Vertragsrecht haben, rufen ie uns an oder schreiben und eine Nachricht. Nutzen Sie auch unsere kostenfreie Erstberatung.