Anwalt Arbeitsrecht – Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht kompetent in der Region Köln und darüber hinaus auch in angrenzenden Regionen Düsseldorf und Bonn. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Arbeitsrecht.
Was wir für Sie als Anwalt im Arbeitsrecht tun können:
- Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Abmahnung, Gehalt, variable Vergütung, Zeugnis u.a.)
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beratung zur Abfindung bei Kündigung
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Abmahnungen, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Arbeitsrechtliche Beratung, sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern, Führungskräften, Vertriebsmitarbeitern
- Vertretung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- Wir führen für Sie Kündigungsschutzverfahren,
- Wir vertreten Sie in Zahlung einer Abfindung
- Wir vertreten in Streitigkeiten um Lohn- und Gehaltszahlungen
- Wir vertreten bei Streitigkeiten um Sonderzahlungen wie Provisionen, Boni, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, betriebliche Übung
- Wir prüfen Arbeitszeugnisse
- Urlaubsanspruch
- Vertragsgestaltung für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organe (Geschäftsführer und Vorstände), einschließlich variable Vergütung und Provisionsmodelle
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- Wir beraten Sie in arbeitsrechtlichen Problemen
- Wir vertreten Sie außergerichtlich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Unternehmen
- Wir erstellen Abmahnungen
- Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, wir bringen Ihre Provisionsmodelle in eine vertragliche Form
- Auarbeitung und Erstellung von arbeitsrechtlichen Verträgen im Umgang mit der IT
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Wir prüfen Kündigungsmöglichkeiten und erstellen Kündigungen
- Wir vertreten in Kündigungsschutzverfahren
- Wir kümmern uns um Wettbewerbsverbote
Wir für Sie |kostenfreie Erstberatung
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern
Für Arbeitgeber übernehmen wir eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht, angefangen bei der Stellenausschreibung, über die Erstellung von Arbeitsverträgen bis hin zur Kündigung.
Im Bereich Arbeitsrecht/ Vertrag erstellen wir Arbeitsverträge einschließlich von Zusatz- oder Sondervereinbarungen. Hierzu gehört beispielsweise die Dienstwagenregelung, Provisionsvereinbarungen, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsverboten, IT-Policys, Nutzungsrechtevereinbarungen oder Regelungen zur Nutzung von Arbeitsgeräten/ Materialien wie Laptop, Handy.
Wir beraten unsere Mandantin zum Thema Schutz und Verteidigung von Geschäftsgeheimnissen.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen, erstellen Abmahnungen oder Kündigungen und vertreten in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren vor allen Arbeitsgerichten, und Landesarbeitsgerichten.
Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
Speziell für Geschäftsführer beraten wir im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitsverträgen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Befugnissen und Haftungsrisiken. Für Geschäftsführer gelten verschiedene haftungsrechtliche nd auch arbeitsrechtliche Besonderheiten. Ein Tema der Geschäftsführerhaftung ist beispielsweise die Haftung bei Kennzeichenrechtsverletzungen/ Markenrechtsverletzungen. (Haftung des Geschäftsführers) Der Geschäftsführer unterliegt aber auch diversen anderen Haftungsrisiken, wie z.B. bei Missachtung der Insolvenzantragspflicht oder Nichtzahlung von Sozialabgaben.
Im Falle des Ausscheidens von Geschäftsführern beraten wir um Zusammenhang arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen.
Beratung und Vertretung von Vertriebsmitarbeitern
Wir beraten Vertriebsmitarbeiter im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen, prüfen Provisions- und Zielvereinbarungen.
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen beim Abschluss von Arbeitsverträgen, prüfen Sonder- und Zusatzvereinbarungen. Bei Erhalt einer Kündigung vertreten wir Arbeitnehmende im Kündigungsschutzverfahren nach KSchG. Zu beachten ist, dass eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eingereicht werden muss.
Wir verhandeln für Arbeitnehmende Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungszahlungen unter Berücksichtigung von Sperrfristen. Werden bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags Fehler gemacht, kann dies zu einer Sperrzeit des Arbeitnehmers führen mit der Folge, dass für einen längeren Zeitpunkt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Anwalt für Arbeitsrecht – Unsere Beratung für Sie
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, stehen wir Ihnen telefonisch unter 0221.29780954 für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.
Zur Vorbereitung eines ersten Gesprächs halten sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Arbeitsvertrag einschließlich eventueller Zusatz- und Sondervereinbarungen
- die letzte Lohn-/ Gehaltsabrechnung
- Im Falle einer Kündigung das Kündigungsschreiben und eventuell vorhandene Abmahnungen
- Angaben zu Ihrem Arbeitgeber soweit vorhanden (Anzahl der beschäftigten Personen, gibt es einen Betriebsrat)
Kostenfreie Erstberatung
In einem Telefonat geben wir Ihnen eine erste vorläufige Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen und geben Ihnen Empfehlungen für die weitere vorgehensweise.