Anwalt Vertragsrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertragserstellung/ Vertragsprüfung und Führung von Verhandlungen stehen wir Ihnen im Vertragsrecht zur Verfügung.
Das Vertragsrecht ist ein fachübergreifendes Gebiet. Ein Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden hiermit festgelegt. Verträge betreffen unterschiedliche Fachgebiete, so dass sinnvoll ist, einen auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
So regelt beispielsweise ein Werbeagenturvertrag die klassischen Rechte und Pflichten eines Dienstvertrags oder Werkvertrags. Daneben sind aber auch andere Rechtsgebiete betroffen, wie beispielsweise das Urheberrecht oder der Datenschutz (DSGVO). Auch ein Softwareerstellungsvertrag umfasst beispielsweise Regelungen des Werkvertrags oder Dienstvertrags oder gar Mietvertrags, des Urheberrechts, des Datenschutzes. Die Abgrenzung zwischen den anwendbaren Vertragsformen (Werkvertrag/ Dienstvertrag) ist oftmals nicht einfach. Die Rechtsfolgen der unterschiedlichen Vertragsformen können jedoch gravierend sein.
Werkvertrag oder Dienstvertrag
Ist ein Vertrag nachteilig oder gar fehlerhaft, kann dies zu erheblichen finanziellen oder wirtschaftlichen Verlusten führen. Als Anwalt für Vertragsrecht vertreten wir Ihre Interessen und schützen Sie vor Fehlern.
Anwalt Vertragsrecht – unsere Leistungen
- Vertragserstellung
- Vertragsprüfung
- Vertragsverhandlung
- Durchsetzung vertraglicher Rechte/ Pflichten
Wir erstellen und prüfen einzelvertraglich ausgehandelte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Werkvertrag – Wichtige Infos – Fehler vermeiden
Internationales Vertragsrecht
Im internationalen Rechtsverkehr sind Verträge mit Auslandsbezug hinsichtlich der Rechtsfolgen oft sehr komplex und schwierig. Hier ist es wichtig, bereits bei Vertragsschluss darauf zu achten, welches Recht zur Anwendung kommen soll und in welchem Land z.B. der Gerichtsstand für eine rechtliche Auseinandersetzung ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Rechte oder auch Forderungen im Ausland oftmals nur schwer geltend bzw. eingefordert werden können. Wir beraten und vertreten zu allen Fragen mit Bezug auf deutsches Recht. Soll ausländisches Recht zur Anendung kommen, prüfen wir zusammen mit Kooperationsanwälten im Ausland die Praktikabilität und Umsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen.
Wir für Sie – kostenfreie Erstberatung
Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Vertragsrecht haben, rufen ie uns an oder schreiben und eine Nachricht. Nutzen Sie auch unsere kostenfreie Erstberatung.