Eine wichtige Voraussetzung für einen Firmennamen ist, dass dieser unterscheidungskräftig und nicht beschreibend ist.
Dies bedeutet, dass der Name die vom Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen nicht beschreiben darf.
Beispiel: Der Name “Obsthandel GmbH” im Zusammenhang mit dem Verkauf von Obst beschreibt das Geschäft des Unternehmens und ist daher im Zusammenhang mit den Unternehmensdienstleistungen glatt beschreibend. Dagegen wäre “Obsthandel GmbH” für eine Werbeagentur oder ein IT-Unternehmen originell und als Firmenname geeignet.
Abwandlungen beschreibender Bezeichnungen
Zur Bildung von originellen Bezeichnungen können beschreibende Bezeichnungen durch Originelle grammatikalische Schreibweisen abgewandelt werden.
Beispiel: Die Bezeichnung “Logistik GmbH” für ein Versandhandel ist beschreibend. Durch die Schreibweise “LogistiXX GmbH” schafft man dagegen eine Bezeichnung, welche originell und schutzfähig ist.
Kombination beschreibender Bestandteile mit Eigennamen
Beschreibende Bezeichnungen können mit Eigennamen oder originellen Bezeichnungen kombiniert werden.
Beispiel: Logistik Müller GmbH ist als Firmenname geeignet.