IT-Recht, Software & EDV
Informationstechnologierecht- ein dynamischer Rechtsbereich mit Bezug zu vielen Rechtsgebieten
Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, welches sich auf Sachverhalte der Informationstechnologie bezieht. Andere Begriffe für das IT-Recht sind beispielsweise das EDV-Recht, Computerrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht. Eine abstrakte Definition des IT-Rechts gibt es nicht. Zu den Bereichen des IT-Rechts gehören insbesondere die nachfolgenden Bereiche:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, EVB-IT-Vertrag
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Vertragsrecht der Informationstechnologien
Zum Vertragsrecht des IT-Rechts gehören alle Verträge betreffend die Informationstechnologie, also alles was mit Software, Hardware oder Internet zu tun hat, einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen. Zu den Softwareverträgen gehören beispielsweise Verträge zur Erstellung, Anpassung oder Installation oder Zurverfügungstellung von Indvidual-Software oder Standardsoftware, zur Lieferung oder Installation von Hardware oder Zurverfügungstellung von Speicherplatz. Stichworte sind Software as a Service, Cloudcomputing. Aus rechtlicher Sicht kommen Verträge der Bereiche Werkvertrag, Dienstvertrag, Miete, Leasing oder Kauf in Betracht.
IT-Recht & Datenschutz
Der Datenschutz hat mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert im IT-Recht erlangt. Auf Bundesebene wird der Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Auf europäischer Ebene ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) maßgeblich. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sind mittlerweile in fast allen Bereichen des IT-Rechts von großer Bedeutung, da bei vielen Sachverhalten des IT-Rechts Daten eine große Rolle spielen, sei es beispielsweise bei der Erstellung oder Anpassung von Software, Installation oder Zurverfügungstellung von Hardware/ Speicherplatz.
geistige Schutzrechte – Urheberrecht, Kennzeichenrechte
Ebenfalls einen hohen Stellenwert haben die geistigen Schutzrechte, wie etwa das Urheberrecht. Die Software fällt beispielsweise unter die Regelungen des Urheberrechts, ebenso wie Datenbanken. Daneben kommen die Bereiche des Markenrechts/ Kennzeichenrechts zur Anwendung, etwa in Bezug auf Domains oder Benutzung von Marken/ Kennzeichen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Unser Leistungsangebot für Sie als Kanzlei für IT- und Internetrecht
Wir vertreten Mandanten im Bereich des IT-Rechts und Internetrechts umfassend in allen relevanten Bereichen. So stehen wir in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht zur Verfügung.
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