Software & Urheberrecht
Generell handelt es sich bei Computerprogrammen um urheberrechtsfähige Werke gem. 2 UrhG. Ein Urheberrecht gilt jedoch nicht für jedes Computerprogramm. Vielmehr sind besondere Schutzvoraussetzungen erforderlich.
Wir beraten Sie hinsichtlich eventueller urheberrechtlicher Fragen und stehen Ihnen für die Durchsetzung von Urheberrechten oder Verteidigung gegen angebliche Urheberrechtsansprüche zur Seite. Beispielsweise stehen wir für eine Prüfung von Urheberrechtsverletzungen mittels einer Softwarebesichtigung zur Verfügung
Zudem beraten wir bei der Frage zulässiger Bearbeitungen der Software.